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Der Aal ist seit dem 1. Januar 2021 bundesrechtlich geschützt und damit mit einem Fangverbot belegt


Der Aal (Anguilla anguilla) ist durch das nationale Fischereirecht ab 1.1.2021 strenger geschützt. Er wird neu im Anhang I der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) als «vom Aussterben bedroht» aufgeführt. Damit darf er in der Schweiz nicht mehr gefangen werden.

Grundlage dazu ist Art. 2a der VBGF: Arten mit Gefährdungsstatuts 0, 1 oder 2 und keinen Schonvorschriften dürfen nicht gefangen werden. Ausnahmen von diesen nationalen Vorschriften sind unter Umständen in internationalen Grenzgewässern möglich.

Im Anhang 1 der VBGF wird der Gefährdungsstatuts aller einheimischen Fische, Neunaugen und Krebse aufgeführt. Bei 10 Fischarten musste der Gefährdungsgrad per 1.1.2021 erhöht werden, so zum Beispiel auch bei der Äsche (neu: 2, stark gefährdet).

Gefährdungsstatuts: 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, 5 = nicht gefährdet


Aal
(Klicken Sie auf das untenstehende Bild und die entsprechende Bundesverordnung wird geöffnet)