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Fehlbare Fischer gehen der Polizei ins Netz

Zwei Hobbyfischer liessen Felchen und Schwalen, die sie im Zürichsee geangelt hatten, unnötig lang leiden. Das kommt sie nun teuer zu stehen.

Der Fang eines Riesenwels im Greifensee sorgte im vergangenen September für einen Riesenwirbel: Zwei Hobbyfischer waren wegen Tierquälerei verurteilt worden, weil sie den 2,2 Meter langen Fisch an einem Seil am Boot festgebunden und erst nach über zwei Stunden einem Berufsfischer übergeben haben sollen.

Doch nicht nur in solch spektakulären Fällen werden die Behörden aktiv, wie nun zwei weitere Beispiele, dieses Mal vom Zürichsee, zeigen. So hat die Staatsanwaltschaft See/Oberland kürzlich per Strafbefehl zwei Hobbyfischer wegen Tierquälerei verurteilt.

Der eine wurde verzeigt, nachdem ihn die Polizei vor Feldbach auf seinem Motorboot kontrolliert hatte. Dort entdeckte sie in einem Fischkasten vier Felchen auf engstem Raum – einer schwamm permanent auf dem Rücken. Die Kiemendeckel aller Fische waren geschlossen, sodass sie kaum noch Sauerstoff hatten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 71-jährigen Fischer vor, die Felchen bis zu eineinhalb Stunden lang in dem Behälter aufbewahrt zu haben. Dabei hätte er sie unmittelbar nach dem Angeln töten sollen. Der Schweizer erhält deshalb wegen vorsätzlicher Tierquälerei eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken sowie eine Busse von 500 Franken.

Ebenfalls eine Busse von 500 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 60 Franken erhält ein weiterer Hobbyfischer. Der 61-jährige Schweizer angelte beim Hafen in Küsnacht Goldbach, als er kontrolliert wurde. Er hatte vier Schwalen gefangen, die er in einem Fischkasten ohne genügend Frischwasser aufbewahrte.

Der Behälter auf der Mole stand zudem in der prallen Sonne – mitten im August und bei 30 Grad Lufttemperatur. Die Fische, welche die Kontrolleure vorfanden, lagen fast regungslos und nur noch mit pulsierenden Kiemen im Wasser.

Der Fischer, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl, hätte wissen müssen, dass es so nicht geht. Immerhin angle der Beschuldigte bereits seit 40 Jahren. Bleibt zu hoffen, dass er mit seinem Fang nicht ebenso lang auf diese Art und Weise verfahren ist.